Aktuelles | April 2024

Themen aus:

Themen für:

Themen von A bis Z

Spruch des Monats:

Es gibt schweigsame Menschen, die interessanter sind als die besten Redner.
Benjamin Disraeli; 1804 – 1881, britischer Staatsmann

|  April 2024  |   März 2024  |   Februar 2024  |   Januar 2024  |   Dezember 2023  |   November 2023  |   Themengebiete  |   Bibliothek  |

Beitragsbemessungsgrenzen 1998


Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag bis zu dem vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet und abgeführt werden. Es gibt jeweils unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Beitragsbemessungsgrenzen pro Monat in DM Ost West
Krankenversicherung 5.250
6.300
Pflegeversicherung 5.250 6.300
Renten-, Arbeitslosenversicherung 7.000 8.400
Geringfügigkeitsgrenze 520 620
 
Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr in DM Ost West
Krankenversicherung 63.000
75.600
Pflegeversicherung 63.000 75.600
Renten-, Arbeitslosenversicherung 84.000 100.800
 
Beitragssätze in % Ost/West
Krankenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
individuell nach Krankenkasse
Pflegeversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer (1)
1,7
Rentenversicherung
je 1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
20,3
Arbeitslosenversicherung
1/2 Arbeitgeber und Arbeitnehmer
6,5
 
1) Arbeitnehmer in Sachsen müssen 1,35 % des Beitrages zur Pflegeversicherung übernehmen, weil kein weiterer gesetzlicher Feiertag gestrichen wurde.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 06151 49640