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Falsche Angaben beim Abschluss einer Versicherung
Versicherungen nutzen in der Regel für die Ermittlung der für die Übernahme der Gefahr
erheblichen Umstände ein Fragebogenformular.
Dabei ist der Versicherer in besonderem Maße darauf angewiesen, dass der Antragsteller Angaben macht, die vollständig sind und der
Wahrheit entsprechen. Verschweigt oder verheimlicht der Antragsteller die erfragten Umstände, ist dies für den Versicherer trotz
sorgfältiger Prüfung des Antrags oft nicht zu erkennen. Selbst wenn sich in der Folgezeit Schäden häufen oder überdurchschnittlich
schwer sind, ergeben sich daraus nicht notwendig und auch regelmäßig Hinweise auf Falschangaben beim Vertragsschluss.
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben zu Falschangaben beim Vertragsabschluss Folgendes entschieden: "Stellt sich später heraus,
dass der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht hat, so kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und
nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluss erhaltenen Prämien
behalten."
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