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Spruch des Monats:

Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verlieret, der hat keinen zu verlieren.
Gotthold Ephraim Lessing; 1729 – 1781, deutscher Dichter und Philosoph

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Zweites Mittelstandsentlastungsgesetz beschlossen


Der Bundesrat hat 6.7.2007 das zweite Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II) beschlossen. Überflüssige bürokratische Belastungen sollen nun konsequent zurückgeführt werden. Das Gesetz tritt mit Ausnahmen nach Verkündung in Kraft. Ein Teil zum 1.1.2008 und ein weiterer zum 1.1.2010. Die nachfolgenden Punkte geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse:

  • Anhebung der Gewinnschwelle für die Buchführungspflicht: Die Umsatzschwelle für die steuerliche Buchführungspflicht wurde durch das erste MEG von 350.000 auf 500.000 Euro erhöht. Mit dem MEG II erfolgt nun die Anhebung der Gewinnschwelle von 30.000 auf 50.000 Euro.

  • Einführung der Datenübertragung: Die Datenübertragung gilt für Arbeitgeberbescheinigungen in Bezug auf Entgeltersatzleistungen sowie für die Mitteilung von Krankengelddaten an den Arbeitgeber durch die Krankenkassen.

  • Ersatz der Vorausbescheinigung: Von den Arbeitgebern auszustellende Verdienstnachweise für die letzten drei Monate vor Rentenbeginn werden vereinfacht: Es wird nur noch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung geben.

  • Betriebsprüfung der Unfallversicherungsträger: Die Prüfung der Umlagen nach Unfallversicherungsrecht wird mit der Betriebsprüfung der Arbeitgeber durch die Rentenversicherungsträger zusammengefasst und auf Letztere übertragen.

  • Meldepflichten für Gründer: Existenzgründer sind für die ersten drei Unternehmensjahre von der statistischen Meldepflicht befreit.

  • Statistische Stichproben für Kleinunternehmer: Pro Jahr wird es bei Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) nur noch maximal drei statistische Stichprobenerhebungen geben.

  • Wegfall von Genehmigungspflichten im Preisangaben- und Preisklauselgesetz: Das bisherige Gesetz wird inhaltlich verkürzt und durch neues Recht ersetzt. Zukünftig wird anstelle der behördlichen Genehmigung eine Legalausnahme im Gesetz verankert.

  • Einschränkung der Reisegewerbekartenpflicht: Wenn für die gleiche Tätigkeit bereits eine Erlaubnis zum Betrieb im stehenden Gewerbe erteilt wurde, soll die Reisegewerbekarte entfallen. Zudem betrifft die Erlaubnispflicht nur noch den sogenannten "Prinzipal" (nicht mehr auch dessen Angestellte).

  • Änderung des IHK-Gesetzes: Ab 1.1.2008 sollen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) ihr Rechnungswesen und den Jahresabschluss nach den Grundsätzen kaufmännischer Rechnungslegung und Buchführung (Doppik) durchführen. Die Grundbeiträge für GmbH & Co. KGs werden halbiert und die Datenübermittlung zwischen den IHKs erleichtert.

  • Entfall von Fristen im Fahrerlaubnisrecht: Lkw-, Bus- und Taxifahrer, deren zeitlich befristete Fahrerlaubnis länger als zwei Jahre nicht mehr erneuert wurde, brauchen sich künftig vor Neuerteilung nicht mehr einer erneuten Fahrerlaubnisprüfung zu unterziehen.

  • Wegfall von Meldepflichten nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung: Die Pflicht des "Bundesinnungsverbandes des Kfz-Handwerks" zur jährlichen Meldung einer aktuellen Zusammenfassung aller Schulungsstätten entfällt.


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