Aktuelles | Januar 2021
Themen aus:
Themen für:
Themen von A bis Z
Spruch des Monats:
Walter Percy Chrysler; 1875 1940, amerikanischer Automobil-Pionier und Begründer des internationalen Automobilunternehmens Chrysler Corporation
| Januar 2021 | Dezember 2020 | November 2020 | Oktober 2020 | September 2020 | August 2020 | Themengebiete | Bibliothek |
Keine Ausgleichszahlung bei Streik am Flughafen
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben Flugreisende u. a. bei Annullierung
oder Verspätung ab drei Stunden einen finanziellen Entschädigungsanspruch.
Dieser beträgt pro Fluggast, je nach Distanz der Flugstrecke, 250 bis 600
€. Was passiert jedoch bei einem Flugausfall aufgrund eines Streiks z.
B. des Sicherheitspersonals?
Hier handelt es sich um außergewöhnliche Umstände, bei denen
dem Reisenden in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung zusteht. Begründet
die Fluggesellschaft die Versagung der Entschädigung allerdings mit einem
Streik, der schon Tage zurückliegt, kann dennoch ein Anspruch bestehen.
Ein Abweisen kann aber infrage kommen, wenn die Fluggesellschaft glaubhaft macht,
dass für die Wiederherstellung des normalen Flugbetriebs zwischenzeitlich
keine Maßnahmen ergriffen werden konnten.
In einem vom Bundesgerichtshof am 15.1.2019 entschiedenen Fall wurde Reisenden
sogar eine Entschädigung versagt, weil an einem Flughafen die Computersysteme
ausgefallen waren und das für die Instandsetzung zuständige Unternehmen
bestreikt wurde. Der Systemausfall konnte erst nach 13 Stunden behoben werden,
wodurch es zu erheblichen Verspätungen der Flüge kam.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 06151 49640