Aktuelles | März 2024
Themen aus:
Themen für:
Themen von A bis Z
Spruch des Monats:
Gotthold Ephraim Lessing; 1729 – 1781, deutscher Dichter und Philosoph
| März 2024 | Februar 2024 | Januar 2024 | Dezember 2023 | November 2023 | Oktober 2023 | Themengebiete | Bibliothek |
Pflichtverletzung bei Abreißen der Tapete ohne Neutapezierung
Eine Pflichtverletzung des Mieters kann darin liegen, dass er - ohne anschließend
neue Tapeten anzubringen - in der Mietwohnung vorgefundene Tapeten ganz oder
teilweise entfernt. Anders stellt sich die Sachlage dar, wenn die Tapeten angesichts
ihres Alters und Zustandes ohnehin wertlos waren. Die Beweislast trägt
der Vermieter.
In einem vom Bundesgerichtshof am 21.8.2019 entschiedenen Fall waren die Tapeten 30 Jahre alt, mehrfach
überstrichen und lösten sich bereits an mehreren Stellen. Hier hatte
der Vermieter gegenüber dem Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz für
eine nicht durchgeführte Neutapezierung.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 06151 49640