Aktuelles | April 2024
Themen aus:
Themen für:
Themen von A bis Z
Spruch des Monats:
Benjamin Disraeli; 1804 – 1881, britischer Staatsmann
| April 2024 | März 2024 | Februar 2024 | Januar 2024 | Dezember 2023 | November 2023 | Themengebiete | Bibliothek |
Anhebung des Mindestlohns zum 1.1.2021
Der gesetzliche Mindestlohn wird in mehreren Schritten bis Juli 2022 auf 10,45
€ brutto steigen. Seit dem 1.1.2020 liegt dieser bei 9,35 € brutto.
Zum 1.1.2021 wird der Mindestlohn je Zeitstunde auf brutto 9,50 € angehoben
und steigt dann in weiteren Schritten zum 1.7.2021 auf brutto 9,60 €, zum
1.1.2022 auf brutto 9,82 € und zum 1.7.2022 auf brutto 10,45 €.
Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch Praktikanten haben unter bestimmten
Voraussetzungen Anspruch auf den Mindestlohn. Ausgenommen vom Erhalt des Mindestlohns
sind jedoch z. B. Auszubildende, ehrenamtlich Tätige, Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung und Angestellte
mit Branchentarifverträgen.
Bei geringfügig Beschäftigten, den sog. Minijobbern, sollte geprüft
werden, ob die gesetzliche Verdienstgrenze von insgesamt 450 € pro Monat
überschritten wird.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 06151 49640