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Wechsel von der 1-%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode
Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt
einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt das zu einem als Lohnzufluss
zu erfassenden steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers. Denn der Arbeitnehmer
ist um den Betrag bereichert, den er für eine vergleichbare Nutzung aufwenden
müsste und den er sich durch die Überlassung des Fahrzeugs durch den
Arbeitgeber erspart.
Der Wert der privaten Nutzung ist mittels der 1-%-Regelung zu ermitteln. Der
Wert kann aber auch mit dem auf die private Nutzung entfallenden Teil der gesamten
Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die durch
das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis
der privaten Fahrten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes
Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Die Fahrtenbuchmethode bestimmt demnach den
Wert der Privatnutzung als Anteil an den gesamten Fahrzeugaufwendungen und an
der gesamten Fahrleistung des Fahrzeugs.
Die Fahrtenbuchmethode ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom
20.3.2014 aber nur dann zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrtenbuch
für den gesamten Veranlagungszeitraum führt, in dem er das Fahrzeug
nutzt; ein unterjähriger Wechsel von der 1-%-Regelung zur Fahrtenbuchmethode
für dasselbe Fahrzeug ist demnach nicht zulässig.
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