Aktuelles | April 2024
Themen aus:
Themen für:
Themen von A bis Z
Spruch des Monats:
Benjamin Disraeli; 1804 – 1881, britischer Staatsmann
| April 2024 | März 2024 | Februar 2024 | Januar 2024 | Dezember 2023 | November 2023 | Themengebiete | Bibliothek |
Abberufung des einzigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH
Die Amtsniederlegung durch den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH ist
rechtsmissbräuchlich, wenn der Geschäftsführer nicht zugleich einen neuen Geschäftsführer bestellt oder die
Amtsniederlegung aus einem wichtigen Grund erfolgt.
Im Interesse der Rechtssicherheit angesichts der Personenidentität von Geschäftsführungs- und Willensbildungsorgan ist es
gerechtfertigt, höhere Anforderungen an die Amtsniederlegung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers zu stellen.
Anderenfalls könnte dieser nach freiem Belieben das Geschäftsvermögen dem Gläubigerzugriff entziehen, indem er die
Gesellschaft durch Amtsniederlegung handlungsunfähig macht.
Diese Grundsätze müssen auch dann gelten, wenn der Geschäftsführer sein Amt nicht niedergelegt hat, sondern sich als
alleiniger Gesellschafter selbst im Beschlusswege abberufen hat.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.
Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 06151 49640